ISBN-13: 9783656770121 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 20 str.
ISBN-13: 9783656770121 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Universitat Bremen (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Politik und Islam, Sprache: Deutsch, Abstract: Ayaan Hirsi Ali sprach sich in einer Rede am 9. Februar 2006 in Berlin fur das Recht zu beleidigen aus: "Es ist meine Uberzeugung, dass die fragile Unternehmung, die wir Demokratie nennen, ohne freie Reden, besonders in den Medien, nicht existieren kann. Journalisten durfen die Verpflichtung zur Redefreiheit nicht vergessen, weil Menschen in anderen Hemispharen diese Freiheit verweigert bleibt." Die Islam Kritikerin bezog sich dabei auf die Veroffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der danischen Zeitung Jyllands Posten, sowie auf die weltweiten sekundaren Veroffentlichungen. Sie vertritt dabei die Auffassung, dass Journalisten ihrer Verpflichtung zur Herstellung von Offentlichkeit nachkommen mussen, gerade weil diese Freiheit nicht in jedem Land gewahrt sei. Hirsi Ali erkennt daher das Recht auf freie Meinungsauerung als einen wesentlichen Bestandteil liberaler Ideen, dementsprechend sei eine Einschrankung dieses Rechtes eine Gefahr fur die Demokratie. Gegner der Publikationen verweisen darauf, dass die Veroffentlichungen der Karikaturen eine bewusste Provokation waren, in der nicht nur keine Rucksicht auf das islamische Bildverbot des Propheten genommen wurde, sondern, und wesentlich gravierender, die Zeichnungen anti-islamisch stereotypisierend und beleidigend seien, und dadurch zu einem negative belastetem Islambild in den Medien gefuhrt hatten. Wahrend es verschiedene Annahmen daruber gibt, warum die Karikaturen veroffentlicht wurden: Provokation, fremden Feindlichkeit, Erweiterung der Meinungsfreiheit oder die Eroffnung einer Debatte uber die angeblichen Sonderschutz Statuen religioser Gefuhle von Muslimen, ist der Konflikt um das Spannungsverhaltnis Meinungsfreiheit und dem Schutz von religiosen Empfindungen bis heute nicht