ISBN-13: 9783656991014 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 84 str.
ISBN-13: 9783656991014 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 84 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1.3, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt das Gauner- und Rauberwesen im Deutschen Reich im 18. Jahrhundert. Charakteristisch an diesem erscheint, dass es sich aus einem weiterverbreitenden Marodenwesen entwickelte, welches wiederum Folge von Kriegen, Hungersnoten, religiosen Auseinandersetzungen und einer anhaltenden wirtschaftlichen Rezession im 16. bis 18. Jahrhundert war. Zwei Kennzeichen pragen das Gauner- und Rauberwesen im Sinne der vorliegenden Arbeit: Zum einen handelt es sich, allerdings mit gewisser Relativierung, primar um ein landliches Kriminalitatsphanomen und zum anderen steht dieses in unmittelbarem Bezug zur damaligen verbreiteten Armut und nichtsesshaften Lebensweise, dem Vagantenwesen. Verdeutlicht wird letzteres bereits an der zeitgenossisch synonymen Wortverwendung vom Gauner und Vaganten, weshalb das Gauner- und Rauberwesen des 18. Jahrhunderts nicht losgelost vom Vagantenwesen betrachtet werden kann. Eine dementsprechende begriffliche Verquickung findet sich daher auch in samtlicher Forschungsliteratur vor. Die Arbeit orientiert sich an einer sozialhistorischen Ausrichtung. Durch Auswertung einschlagiger Forschungsliteratur soll hierbei unter bewusster Vernachlassigung von bandenbezogener oder territorial bedingter Spezifika die Thematik der Reaktionsmechanismen und des Reaktionsvermogens des absolutistischen, fruhneuzeitlichen Staates gegenuber dem Gauner- und Rauberwesen in genereller Weise erschlossen werden. Die nachfolgenden Betrachtungen knupfen dementsprechend an die bisherige Forschung zur Unterschichtenproblematik, deren Lebensweise und Verhaltnis zur standischen Gesellschaft sowie zur Kriminalitatsgeschichte, insbesondere dessen Funktionalitat, Auspragungen, Hintergrunde und Kontext zu den bestehenden Herrschaftsstrukturen, bspw. dem Verhaltnis der Untertanen zur Obrigke