ISBN-13: 9783640149858 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 76 str.
ISBN-13: 9783640149858 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 76 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Private Fachhochschule Gottingen (Private Fachhochschule Gottingen), 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge einer zunehmenden Globalisierung der Guter- und Kapitalmarkte befinden sich die Rechnungslegungsnormen seit einigen Jahren im Umbruch. Shareholder, aber auch Stakeholder fordern in Folge dieser Internationalisierung schnell und einfach vergleichbare Abschlusse, da der Entscheidungsprozess in den Unternehmen immer zugiger voranschreitet. Hierzu ist ein verlassliches und leicht zu handhabendes Informationsinstrument notwendig, wodurch die internationale Rechnungslegung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Fur deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen wurde dieser Bedeutung Folge geleistet, mit der Pflicht ihre Konzernabschlusse ab dem 1. Januar 2005 bzw. 1. Januar 2007 nach den Vorschriften der International Financal Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die Grundlage hierfur wurde durch die sogenannte IASVerordnung am 19. Juli 2002 geschaffen. Fur alle nicht kapitalmarktorientieren Unternehmen besteht diese Pflicht nicht, jedoch haben sie ein Wahlrecht zur freiwilligen Anwendung im Einzel- wie auch Konzernabschluss. Grunde fur die Anwendung der IFRS-Standards liegen insbesondere in der Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Konzernen und in den gestiegenen Anforderungen internationaler Eigen- und Fremdkapitalgeber. Ein erster Versuch sogenannte "IFRS-Light" fur kleine und mittelgroe Unternehmen in Deutschland zu implementieren, ist am heftigen Widerstand der mittelstandischen Gesellschaften gescheitert. Diese Entwicklung lastet mehr und mehr auf den nationalen Rechnungslegungsnormen. Das erkannte auch der Gesetzgeber und steuert dem mit der Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes entgegen. Dabei steht nicht die vollstandige Ersetzung des Handelsgesetzbuches (HGB) im Vordergrund, sondern lediglich di