ISBN-13: 9783656588320 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 64 str.
ISBN-13: 9783656588320 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 64 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Sudwestfalen; Abteilung Iserlohn, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein modernes Unternehmen gestaltet fur sich selbst und fur Dritte die Ergebnisse seines wirtschaftlichen Handelns so transparent wie notig. Diese Aufgabe wird durch das Rechnungswesen nach standardisierten Regeln umgesetzt, wodurch es ein Informationsinstrument fur diverse Adressatengruppen wird. Viele Jahre war die deutsche Rechnungslegung alleine vom nationalen Handels- und Steuerrecht gepragt. Doch mittlerweile mussen grundsatzlich alle Mutterunternehmen, deren Wertpapiere zum Bilanzstichtag in einem EU-Mitgliedsstaat zum Handel zugelassen sind bzw. sich im Zulassungsprozess befinden, ihren Konzernabschluss nach den Vorgaben der EU-Kommission - den international anerkannten IFRS - aufstellen. Im Folgenden werden zunachst die Grundlagen des deutschen Handelsrechts (BilMoG), des deutschen Steuerrechts sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschrift (IFRS) vorgestellt. Anschlieend werden die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Rechnungslegungsnormen untersucht. Daruber hinaus wird aufgezeigt, welche abweichenden Ziele dabei verfolgt werden. 2. Grundlagen 2.1. Deutsches Handelsrecht Das deutsche Handelsrecht (HR) enthalt im HGB alle relevanten Bewertungsmastabe und ist stark durch das Glaubigerschutz- und Vorsichtsprinzip gepragt. Diese Prinzipien werden durch die handelsrechtlichen Grundsatze ordnungsgemaer Buchfuhrung, insbesondere durch das Realisations- und Imparitatsprinzip (bezeichnet als das Vorsichtsprinzip), gewahrt. Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berucksichtigt werden durfen, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (252 (1) Nr. 4 HGB). Hingegen mussen Verluste gema Imparitatsprinzip antizipiert werden ( 252 (1) Nr. 4, 1. HS HGB). Eine Folge daraus ist, dass Vermogensgegenstande eher niedriger bewertet werde