ISBN-13: 9783638752190 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
ISBN-13: 9783638752190 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Universitat Paderborn, Veranstaltung: Multimedia- und Computerrecht, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Veranstalten von Glucksspiel, Wetten und Lotterien ist in den letzten Jahren er-heblich angestiegen und hat sich zu einem beachtlichen wirtschaftlichen Faktor entwickelt. Weltweit werden jahrlich mehr als 1000 Mrd. uber Glucksspiel umgesetzt. Dabei erhohte sich vor allem die Teilnahme an Glucksspielveranstaltungen per Internet drastisch auf mittlerweile uber 32 Mrd. pro Jahr. Inzwischen bieten mehr als 600 verschiedene Websites Glucksspiele und Wetten via Internet an. Das Versanstalten von und das Teilnehmen an Glucksspielen wird vom Strafgesetz-buch in den 284, 285 und 287 unter Strafe gestellt, sofern nicht eine behordliche Genehmigung erteilt worden ist. Das gewerbliche Spiel nach 33c GewO, welches Geldspiele mit geringem Vermogensverlustrisiko erlaubt, stellt eine weitere Ausnahme davon dar. Jede Glucksspielveranstaltung, die in Deutschland durchgefuhrt wird, unterliegt der Erlaubnispflicht. Um legales Glucksspiel im Internet anzubieten, muss der Veranstal-ter allen Anforderungen der Bundeslander nachkommen und durch sein System sicher-stellen, dass diese auch erfullt werden. Das Glucksspiel- und Lotterierecht ist Landersache, deshalb benotigt der Anbieter im Internet per se die Genehmigung von jedem einzelnen Bundesland. Bisher wurde in keinem Bundesland eine Genehmigung fur private Anbieter von Glucksspielen gewahrt. Das resultiert daraus, dass jedes Land Gesetze hat, die zum Teil staatliche Glucksspielmonopole beinhalten, und es an Regelungen mangelt, die die Erteilung einer Konzession an private Anbieter gestatten wurde. Angesichts der neuesten Rechtssprechung des EuGH ist es fraglich, ob diese Anwendung in Zukunft beibehalten werden kann. Das Internet als weltumfassendes Medium bietet auslandischen Glucksspielanbietern die Gelegenheit, auc"