ISBN-13: 9783668316980 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 76 str.
ISBN-13: 9783668316980 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 76 str.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Wasser ist ein hohes Gut. Sein Schutz hatte in Deutschland daher schon sehr fruh einen hohen Stellenrang. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat diesen Schutz verstarkt und einen Paradigmenwechsel weg vom Bewirtschaftungsansatz hin zu einem eher okologischen Verstandnis eingelautet. Zentraler Baustein des modernen europaischen Wasserrechts sind die Bewirtschaftungsziele des Art. 4 I WRRL, in deutsches Wasserrecht umgesetzt in 27, 44 und 47 WHG. Hierzu hat der Europaische Gerichtshof am 1. Juli 2015 auf Veranlassung des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil gesprochen, das vor allem mit Blick auf die Straenentwasserung auch den Straenbau nicht unberuhrt lassen wird. Auerdem ist am 21. Juli 2016 eine neue Oberflachengewasserverordnung (OGewV) in Kraft getreten, die in Bezug auf die Straenentwasserung ebenfalls Neuerungen bringt. Damit sind nicht nur schwierige fachliche Fragen, sondern auch eine ganze Reihe rechtlicher Fragen aufgeworfen. Die Niedersachsische Landesbehorde fur Straenbau und Verkehr (NLStBV) hatte daher im Juni 2015 die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu diesem Themenkomplex in Auftrag gegeben. Nach Inkrafttreten der neuen Oberflachengewasserverordnung ist dieses Gutachten nochmals uberarbeitet und abschlieend fertiggestellt worden. Auf Grund mehrerer Anfragen anderer offentlicher Stellen und des auch sonst bekundeten hohen offentlichen Interesses an den Ergebnissen dieses Gutachtens hat die NLStBV Freigabe zu dessen Veroffentlichung erteilt und konnten daher die folgenden Zeilen nun einer breiten Offentlichkeit zur Verfugung gestellt werden. Fur wertvolle Hinweise insbesondere zu den praktischen Noten der Straenbaulasttrager bei der Entwasserung von Straen sowie zu den technisch-organisatorischen Hintergrunden bedanken wir uns herzlich bei Herrn Stephan Kohler und Herrn Dr. Ulrich Kasting (beide NL