ISBN-13: 9783640807888 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 92 str.
ISBN-13: 9783640807888 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 92 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Veroffentlichung meines Gehalts wurde die Republik nicht verkraften." Dieser Satz aus dem Jahr 2007 von Wendelin Wiedeking, damaliger Vorstandsvorsitzender von Porsche, zeigt, wie intensiv und emotional die offentliche Debatte uber Managergehalter und deren Veroffentlichung gefuhrt wurde. In Deutschland ist die Hohe des Gehaltes im Allgemeinen eine hochstpersonliche und schutzwurdige Angelegenheit, in der gerade Fuhrungskrafte mit hohen Gehaltern kein Interesse an einer Offenlegung ihrer Bezuge haben. Doch insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die die Diskussion weiter anheizte, empfinden viele Menschen die Hohe der Vergutung angesichts staatlicher Stutzungsmanahmen, von Stellenabbau und Insolvenzen teilweise als uberhoht. Auf diese Problematik hat der Gesetzgeber, fast zeitgleich mit entsprechenden Empfehlungen der Europaischen Kommission, reagiert und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergutungen verabschiedet, das am 05.08.2009 in Kraft getreten ist. Dabei ist dieses Gesetz nur das jungste von mehreren Regelwerken, die in den letzten Jahren erlassen wurden, um einen aktien- und handelsrechtlichen Rahmen fur eine angemessene Vergutung von Vorstanden zu gewahrleisten. Dabei galt es, die Balance zwischen den unternehmensinternen Entscheidungen zur Vergutung, die auf dem Prinzip der Vertragsautonomie beruhen, und rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor negativen Verhaltensanreizen zu finden. Die aktuellen Entwicklungen und die emotional gefuhrte offentliche Diskussion ist Grund genug, die derzeitige Rechtslage und ihre praktische Umsetzung naher zu untersuchen. Zunachst werden dazu grundsatzliche Aspekte der Vorstandstatigkeit und zur Vergutungskompetenz beleuchtet. Danach wird auf die umfangreichen rechtlichen Vorgaben zur Hohe und Struktur eingegangen, die sich