ISBN-13: 9783640210213 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 32 str.
ISBN-13: 9783640210213 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Moglichkeiten und Grenzen einer gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik der EU, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs pragte der Ost-West-Konflikt als globaler Konflikt die Weltordnung, standen die Auenpolitiken der (west-) europaischen Staaten unter dem Zeichen der Bipolaritat und der Einbindung in die NATO. Der seit 1957 eingeleitete Ansatz der europaischen Integration beschrankte sich zunachst auf wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, eine europaische Auenpolitik wurde fur die folgenden 40 Jahre als "out of bounds" betrachtet. Wahrend die okonomische, politische und gesellschaftliche Integration voranschritt, wurde die Sicherheit im Kalten Krieg durch die NATO (und damit durch die USA) und durch die Verteidigungsstarke der Mitgliedstaaten gewahrleistet. Durch das Entstehen einer gemeinsamen politischen Ordnung fur Europa, gab es immer wieder Ansatze, wenn nicht zu einer gemeinsamen Auenpolitik, so doch zu einer starkeren Koordinierung und Absprache zwischen den Mitgliedsstaaten - die EPZ. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sahen sich die europaischen Staaten neuen Herausforderungen ausgesetzt. Im EU-Vertrag von Maastricht wurde die Gemeinsame Auen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen, die nunmehr als zweite Saule in einen einheitlichen institutionellen Rahmen mit der EG verbunden war. Trotzdem bleibt eine viel kritisierte Diskrepanz zwischen der wirtschaftlichen Macht der EU und ihrer auenpolitischen Starke. Nicht zuletzt im Irakkonflikt schien Europa seine gemeinsame Stimme verloren zu haben. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Entwicklung von der EPZ uber die GASP im Maastrichter Vertrag bis zu ihrer Stellung im Verfassungsentwurf als histor