ISBN-13: 9783640593743 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 62 str.
ISBN-13: 9783640593743 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 62 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitig aktuelle Diskussion zur Foderalismusreform II ist das Resultat aus einer im Sommer 2002 durch die Lander eingebrachten Idee, eine Zusammenkunft aller Landesparlamente und der dort vertretenen politischen Parteien einzuberufen. In der so genannten "Lubecker Erklarung" vom 31.03.2003 wird durch die Parlamente der Lander zum Ausdruck gebracht, am Geschehen einer fur notwendig befundenen Foderalismusreform aktiv teilnehmen zu wollen. Die Durchfuhrung sollte nicht allein dem Bund und den Minister-prasidenten der Lander obliegen. Neben der am 15.10.2003 eingesetzten Kommission von Bundestag und Bundesrat wurden zusatzlich burgerschaftliche Stiftungen der im Deutschen Bundestag befindlichen Fraktionen in den Sachverhalt mit einbezogen. Dieser Expertenausschuss besa den Auftrag, Vorschlage mit dem Ziel zu erarbeiten, die politischen Verantwortlichkeiten neu zu ordnen sowie die Zweckmaigkeit und Effizienz der Aufgabenerfullung zu steigern. Es sollten insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Landern kontrolliert und aufbereitet werden. Man befand, dass das signifikante Thema des Finanzausgleiches in einer zweiten Phase gesonderte Betrachtung finden sollte. Nach erfolglosen Bemuhungen der Bundesstaatskommission wurde im Koalitionsvertrag der SPD und CDU Fraktionen nach der Bundestagswahl im Jahr 2005 am 18. November die Foderalismusreform II vereinbart. Diese sollte weitestgehend auf den bisherigen nicht zufrieden stellenden Ergebnissen der Bundesstaatskommission aufbauen und ein effektiveres Unterfangen darstellen. Durch eine Anderung des Grundgesetzes (GG) und die Verabschiedung des Foderalismusreform-Begleitgesetzes wurde in 2006 die rechtliche Basis fur die Foderalismusreform II geschaffen. Bundestag und Bundesrat schl