ISBN-13: 9783638710305 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 88 str.
Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universitat Mannheim, 51 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Frauen waren im antiken Griechenland nicht rechtsmundig, d.h., sie durften sich vor Gericht nicht selbst verteidigen und mussten sich von einem Vormund vertreten lassen. Frauen war eine politische Beteiligung untersagt. Ebenso konnten die Zeugenaussagen von Sklaven nur verwendet werden, wenn sie unter Folter erfolgten. Das Urteil in Gerichtsprozessen fallten erloste Burger, ohne jegliche juristische Ausbildung.Aus unserer heutigen Sicht fallt es schwer, das Rechts- und Demokratieverstandnis der Antike nachzuvollziehen, denn wir setzten unser heutiges politisches System wie auch unser Rechtssystem auf einen hoheren Sockel als das der Antike. Aber besteht dazu uberhaupt Anlass? Wir haben grotenteils nur Grundkenntnisse uber die athenische Verfassung, wissen nichts uber die Motive einiger Verfahrensweisen. Diese Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Zusammenhange der einzelnen Institutionen im antiken Athen - besonders der Volksversammlung und der Volksgerichte - aufzuzeigen, um das Verstandnis uber die athenische Verfassung zu starken. Anhand der Erlauterungen uber das demokratische Athen soll es moglich sein, eine Gerichtsrede (zum Beispiel die Rede gegen die Stiefmutter) zu verstehen. Zudem mochte die Arbeit versuchen, Unterschiede bzw. Zusammenhange zu modernen demokratischen Verfassungen zu finden. Inwiefern beruht die Praxis der Schoffengerichte in Deutschland oder die Geschworenengerichte in den USA auf den athenischen Geschworenengerichten?