ISBN-13: 9783638696609 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 116 str.
ISBN-13: 9783638696609 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 116 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg (Institut fur deutsche und bayerische Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Rechtshistorisches europaisches Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit beschaftigt sich mit der Haager Landkriegsordnung als volkerrechtliche Kodifikation des vorweltkrieglichen Kriegsrecht, dabei insbesondere mit dem dort niedergelegten Besatzungsrecht und den unterschiedlichen Auffassungen im Deutschen Reich, Osterreich-Ungarn, der Schweiz, Frankreich und Grobritannien, Abstract: Die Besetzung eines fremden Staats- oder Herrschaftsgebiets stellte zwar uber Jahrhunderte hinweg Ziel- und Endpunkt einer jeden militarischen, kriegerischen, Auseinandersetzung dar. Gleichwohl war die konkrete Ausgestaltung der kriegerischen Besatzung, der occupatio bellica, ein in keinerweise allgemein geregeltes Vorgehen, das entsprechend stark von Erlassen ex situatione gepragt gewesen ist. Erstmals unter dem Eindruck des amerikanischen Burgerkriegs wurde 1863 die so genannte Libersche Kriegsrechtskodofikation verfasst, die wesentliche Grundzuge des Besatzungsrechts regelte und zugleich Ausgangspunkt fur die Brusseler Deklaration von 1874 gewesen ist. Diese als erste volkerrechtliche Ausgestaltung des Besatzungsrechts ansehbare, wenn auch unverbindliche, Erklarung fand sich uber das 1880 verfasste Manual des los de la guerre sur terre schlielich in der, nach heutigem Verstandnis volkerrechtlich verbindlichen und bis heute in Kraft befindlichen Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 wieder. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) bildete uber Jahrzehnte hinweg den wichtigsten Bestandteil des Volkerkriegsrechts, des ius in bello. Neben anderen, die kriegerische Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Volkerrechtssubjekten - souveranen Staaten - betreffenden Aspekten regelt die HLKO bis heute wesentliche Aspekte d