ISBN-13: 9783640277827 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15,00 Punkte (gut), Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Strafrecht), Veranstaltung: Strafrechtliche Sanktionen und Maregeln, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zunahme des Einsatzes von Datenverarbeitungsanlagen, die Abhangigkeit der militarischen Einsatzbereitschaft von der Sicherheit hochentwickelter Computersysteme oder auch die Verbreitung von Computer im privaten Bereich haben schon 1986 den Gesetzgeber beschaftigt. So dass durch das 2. Gesetz zur Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat (2. WiKG) u. a. die 303a und 303b StGB (virtuelle Sachbeschadigung) eingefuhrt wurden. Im Laufe der Zeit boten und bieten sich durch die Informationstechnologien jedoch immer mehr neue Betatigungsfelder, aber auch mehr Missbrauchsmoglichkeiten. Diese, mittels Computer und Internet begangene Kriminalitat, lasst sich schon lange nicht mehr durch nationale Grenzen aufhalten. Daher ist es notwendig geworden, "nur" 21 Jahre nach dem 2. WiKG, den Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme europaeinheitlich zu regeln. Daher war der Gesetzgeber durch das Ubereinkommen des Europarates uber Computerkriminalitat vom 23.11.2001 und dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24.02.2005 uber Angriffe auf Informationssysteme gehalten, die Tatbestande der Computerkriminalitat zu andern und anzupassen. Mit dem 41. Strafrechtsanderungsgesetz vom 07.08.2007, welches am 11.08.2007 in Kraft trat, wurden diese Anderungen umgesetzt. Im Folgenden wird auf die Tatbestande der virtuellen Sachbeschadigung ( 303a f.) eingegangen, die Erneuerungen vorgestellt und bewertet.