Inhaltsübersicht: Einleitung: Videotechnik im Strafverfahren - 1. Die verfassungsrechtliche Ausgangsposition - Der Dreiklang aus Zeugenschutz, Beschuldigtenrechten und Strafverfolgungsinteressen: Zeugenpflichten; Zeugenrechte - Strafverfolgung im Konflikt mit Zeugenschutzbelangen - Gegenpositionen des Beschuldigten - Zusammenfassung - 2. Entstehung des Zeugenschutzgesetzes: Das Zeugenschutzgesetz, Gesetzgebungsverfahren und Ergebnis - Zeugenschutz in der Gesetzgebung vor dem Zeugenschutzgesetz - Anfänge einer Diskussion über Videotechnik im Strafverfahren - Erfahrungen mit der Videotechnik im Ausland - Bisherige Erfahrungen und Reformanstöße aus den Ländern - Zusammenfassung - 3. Simultanübertragung von Vernehmungen in der Hauptverhandlung nach
247 a StPO: Das Gesetz im Überblick - Die "Gefährdungsalternative",
247 a S. 1 Hs. 1 StPO - Die Simultanübertragung unter den Voraussetzungen des
247 a S. 1 Hs. 2 StPO ("Erreichbarkeitsalternative") - 4. Videosimultanübertragung bei der Vernehmung anderer Beweispersonen: Die Videovernehmung des Sachverständigen - Videovernehmung des (Mit-)Beschuldigten - 5. Die simultan übertragene Vernehmung im Ermittlungsverfahren,
168 e StPO: Die Ziele des
168 e StPO im Überblick - Zur Ausgestaltung einer simultan übertragenen Vernehmung nach
168 e StPO - Zusammenfassung - 6. Videodokumentierte Zeugenvernehmungen im Hauptverfahren: Vernehmungsdokumentation in Bild und Ton - Die Verwertbarkeit der Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe des
255 a StPO - Videoaufzeichnungen in der Revisionsinstanz und
261 StPO - Zusammenfassung: Vernehmungsaufzeichnung und Verwertung - 7. Die Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen in Bild und Ton: Die Vorteile einer Videodokumentation - Verwertung einer Vernehmungsdokumentation in der Hauptverhandlung - Zusammenfassung - 8. Zusammenfassung und Ausblick - Zusammenfassung: Videotechnik im Strafverfahren - Überblick über die erarbeiteten Gesetzesentwürfe
Frau Sabine Swoboda ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminologie an der Universität Passau.