ISBN-13: 9783656549062 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 28 str.
ISBN-13: 9783656549062 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Professur fur Politikwissenschaft, insbes. vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Proseminar: Vetopunkte im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ratifikation des Reformvertrages von Lissabon durch die Mitglieder der Europaischen Union (EU) ergab zum 1. Dezember 2009 Veranderungen fur das Primarrecht der EU, den Vertrag der Europaischen Union (EUV) beziehungsweise den gleichwertigen Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union (AEUV) (Vgl. Seeger, 2008, S. 66). Diese beiden Vertragswerke definieren die grundsatzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, durch die das Zusammenwirken der EU-Mitgliedsstaaten, die Arbeitsweise und Stellung der EU-Organe sowie die Ablaufe der EU-Rechtssetzung bestimmt werden. Als Zielsetzung soll der Vertrag von Lissabon die Arbeitsweise der EU "demokratischer und effizienter machen" (AFP/Reuters, 2010). Daruber hinaus gilt er als Ersatz fur die zuvor angestrebte, allerdings gescheiterte, EU-Verfassung (Vgl. ebd.). Wichtige Neuerungen sind unter anderem die Verkleinerung der EU-Kommission, die Einfuhrung einer EU-Burgerinitiative, die Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen und die Einfuhrung des Prinzips der doppelten Mehrheiten im Rat der Europaischen Union (Vgl. ebd.). Diese Anderungen vollzogen sich jedoch nicht sofort, sondern wurden beziehungsweise werden erst schrittweise umgesetzt. Das Prinzip der doppelten Mehrheiten im Rat der Europaischen Union wird demzufolge zum Beispiel erst ab dem 1. November 2014 realisiert. Bis dahin gelten Bestimmungen, die in dem "Protokoll uber die Ubergangsbestimmungen" festgelegt und dem EUV und AEUV beigefugt wurden (Vgl. Schwartmann, 2013, S. 819). Mit der konkreten Veranderung der notwendigen Mehrheiten, die ihm Rat der Europaischen Union fur die Annahme einer Vorlage notwendig sind, s