ISBN-13: 9783838656854 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 104 str.
ISBN-13: 9783838656854 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 104 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Mit seinem Vorlagebeschlu (Az.: IX R 62/99) vom Juli 2002 beim Bundesverfassungsgericht hat der Bundesfinanzhof die Diskussion um die Besteuerung von Einkunften aus Kapitalvermogen wieder angeheizt. Ihren bisherigen Hohepunkt hatte diese Diskussion im Jahre 1994/1995 als durch zahlreiche Durchsuchungsaktionen der Steuerfahndung bei Banken eine Besteuerung durchgesetzt werden sollte, die so nie von der Finanzverwaltung praktiziert wurde. Als Hauptgrund fur den Unterschied zwischen praktizierter Besteuerung und von der durch 20 EStG und 85 AO geforderten Besteuerung erwies sich 30a AO, das sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht. Die Diplomarbeit klart, welche Kompetenzen die Finanzverwaltung bei Auenprufungen von Banken hat, ob 30a Abs. 3 AO einen wirksamen Schutz fur Bankkunden gegen die Verwertung von bei solchen Ermittlungen gewonnen Erkenntnissen bietet und ob ein solcher Sonderschutz fur Bankkunden uberhaupt gerechtfertigt ist. Dies geschieht auf Basis eines umfangreichen Literaturstudiums, der Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte von 30a AO und der Analyse der zahlreichen Richterspruche zu dieser Thematik - angefangen vom Zins-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6.1991 bis hin zu den sich teilweise widersprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1997 und vom 28. Oktober 1997. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: INHALTSVERZEICHNIS2 TABELLENVERZEICHNIS6 ABKURZUNGSVERZEICHNIS7 PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG11 1. TEIL: THEMATIK12 A.Die Auenprufung gem. 193 - 207 AO als besonderes Verfahren der Sachaufklarung12 I.Abgrenzung von Einzelermittlungsmanahmen i. S. d. 93 ff. AO12 II.Auenprufung bei Kreditinstituten gem. 193 Abs. 1 AO13 B.Steuerfahndungsermittlungen gem. 208 AO15 I.Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung gem. 208, 404 AO15 II.Das Verhaltnis des Besteuerungs- zum Strafverfahren16 III.Steuerfahndungsermittlungen gem. 208 AO bei