ISBN-13: 9783638650120 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 52 str.
ISBN-13: 9783638650120 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Hochschule fur Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es der Frage nachzugehen, welches der beiden typischen Formen des Verwaltungshandelns, der Verwaltungsakt im Sinne der 35 ff. VwVfG oder der offentlich - rechtliche Vertrag im Sinne der 54 VwVfG, dass bessere Handlungsinstrument fur die Wirtschaftsverwaltung von heute ist. Welches Instrument findet dabei bei den typischen Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung Wirtschafsaufsicht, - lenkung, - forderung, -planung, - information und Wirtschaftspolitik am besten Anwendung? Wobei sich diese Arbeit hauptsachlich mit dem Bereich der Wirtschaftsaufsicht beschaftigen wird. Ein erster Schritt ist daher eine genaue Betrachtung beider Instrumente - ihrer wesentliche Merkmale und ihrer typischen Anwendungsgebiete. Doch auch ihre Stellung im juristischen System - darf dabei nicht auer Acht gelassen werden. Danach stellt sich die Frage, in welche Richtung die Entwicklung bei der Anwendung beider Instrumente in den letzten Jahren ging und welche Probleme sich bereits abgezeichnet haben oder aber auch in Zukunft erwartet werden konnen. Am Ende dieser Arbeit wird in einem Fazit die Frage geklart, ob es uberhaupt ein besseres Tool fur die Wirtschaftsverwaltung geben kann. So ist es vorstellbar, dass beide Instrumente jeweils fur sich und nur in einen bestimmten Anwendungsbereich zweckmaig angewendet werden konnen. Auch erscheint es denkbar, dass vor ihrer Anwendung eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren Berucksichtigung finden mussen. Dies wurde bedeuten, dass weder das eine noch das andere Handlungsinstrument pauschal bevorzugt werden kann. Die Wirtschaftsverwaltung ware auf beide Instrumentarien in gleichem Umfang zur Durchsetzung ihrer Ziele und damit dem auch des Allgemeinwohls, angewiesen. Ungeachtet dessen wird im Fazit auch darauf e