ISBN-13: 9783640301775 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 36 str.
ISBN-13: 9783640301775 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Universitat Hamburg, Veranstaltung: Verfassungsrecht III, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn bei der Tarifpolitik in fruheren Jahren vor allem der angestrebte Lebensstandard der Beschaftigten das Hauptaugenmerk der Gewerkschaften war, sind seit einigen Jahren noch ganz andere Erwagungen hinzu getreten. Zum einen haben gesamtwirtschaftliche und politische Hintergrunde Anderungen erfahren - man denke nur an die seit Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit oder an die Globalisierung - zum anderen mag die Wiedervereinigung eine Rolle gespielt haben, wenn man bedenkt dass dort die Auflosungserscheinungen des Flachentarifvertrages besonders augenfallig sind. Infolge dessen konnten sich tarifliche Offnungsklauseln vielerorts durchsetzen. Die Stellung, welche betrieblichen Regelungen gegenuber Tarifvertragen gebuhrt, oder auch ordnungspolitisch gebuhren sollte, ist nicht nur ein Dauerbrenner in juristischen und verbandsnahen Fachkreisen. Ob seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung ist die Diskussion auch regelmaig Gegenstand der allgemeinen Medien. Inwieweit beispielsweise betriebliche Bundnisse dabei zulassig sind und welche Befugnisse ihnen zugestanden sein sollen, ist politisch umstritten. Immer wieder ist auch die - bislang noch - Auenseiterposition zu vernehmen, man moge doch den Tarifvorrang zu Gunsten eines Betriebsvorrangs abschaffen. Zum Mainstream darf sich zugehorig fuhlen, wer die Auffassung vertritt, Tarifvertrage seien zu statisch und zu unbeweglich, daruber hinaus zu wenig an den Bedurfnissen der Betriebsparteien ausgerichtet und sowieso uberreguliert. Die beschriebenen Tendenzen zur Offnung enthalten aus dieser Sicht eine wunschenswerte Dynamik sowohl der Tarifvertrage, als auch der Politik der Akteure. Dennoch besteht eine Gefahr darin, dass die Grenzen beider Instanzen unscharf werden. Zu untersuchen ist, inwiewei