ISBN-13: 9783640844210 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 28 str.
ISBN-13: 9783640844210 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,7, Universitat Mannheim (Fakultat fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland in vergleichender Sicht, Sprache: Deutsch, Abstract: In demokratischen Staaten gibt es bereits seit deren Grundung ein Gegengewicht zum Parlament. Da sich jedes Gesetz an die jeweilige Verfassung halten muss, mussen viele auf ihre Rechtmassigkeit von Verfassungsgerichten uberpruft werden. Die Verfassungsgerichte stehen in der Gerichtsbarkeit der meisten demokratischen Staaten ganz oben. Ihre Urteile konnen nicht revidiert werden und sie konnen auch Gesetze ausser Kraft treten lassen. Doch inwieweit die Normenkontrolle in Deutschland das Bundesverfassungsgericht befahigt Politik zu betreiben, will ich hier genauer erlautern. Neben der Normenkontrolle gibt es auch noch andere Moglichkeiten inwieweit sich die, durch die Gewaltenteilungslehre Montesquieus getrennte, Legislative und die Judikative nicht nur kontrollieren, sondern auch in die Kompetenzen der anderen Staatsgewalt eingreifen. Inwiefern agieren Verfassungsgerichte als Vetomacht? Und greift auch die Politik in das Tagesgeschaft der Verfassungsgerichte ein? Uber einen Teil dieser Fragen will ich einen kleinen Uberblick schaffen und versuchen Klarheit in diese Verstrickungen zu bringen. In den meisten Bereichen dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf das Bundesverfassungsgericht gelegt, da es oft exemplarisch fur andere Gerichte stehen kann und zentraler Bestandteil dieser Arbeit sein soll. Desweitern will ich eine Ubersicht uber die Handlungsanreize geben, welche Richter bei ihren Entscheidungen haben beziehungsweise nicht haben. Einen genauerer Blick an die Grenzen der Gesetze und was daruber hinausgeht soll Abschnitt 4. verschaffen. In welcher Spannung die Parteien, ob als Regierungs- oder als Oppositionspartei, mit dem Bundesverfassungsgericht stehen und inwieweit die"