ISBN-13: 9783638639224 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 76 str.
ISBN-13: 9783638639224 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 76 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft), Veranstaltung: Seminar: Banken und Versicherungen in regulierten Markten, Sprache: Deutsch, Abstract: Der nach der Deregulierung der nationalen Versicherungsmarkte durch die Dritte Richtlinie Schadenversicherung vom 18. Juni 1992 einsetzende scharfe Pramienwettbewerb,1 steigende Schadenaufwendungen, veranderte Kundennachfrage und ungunstige Konjunkturdaten kennzeichneten die Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit.2 In diesem Umfeld konzentrieren sich die Versicherungsunternehmen (VU) verstarkt auf das Schadenmanagement und die Kundenbindung.3 Angetrieben durch den steigenden Wettbewerbsdruck, unterstutzt durch eine sich rasch entwickelnde Informationstechnologie, integrieren Versicherer neue Formen der Assistanceleistungen und des aktiven Schadenmanagements. Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen des Verbots versicherungsfremder Geschafte fur das Schadenmanagement und die Assistanceleistungen in der Praxis zu beschreiben. Dafur sollen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt der Arbeit stehen. -Was sind versicherungsfremde Geschafte und wie lassen sie sich von Versicherungsgeschaften eindeutig abgrenzen? -Welche gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es und welche Rolle spielt die Versicherungsaufsicht? -Was versteht man unter Schadenmanagement und Assistanceleistungen, in welchem Grade sind sie Versicherungsgeschafte oder versicherungsfremde Geschafte? -Durch welche Falle aus der Wirtschaft lassen sich die theoretischen Darlegungen veranschaulichen und die Problematik verdeutlichen? Im Rahmen dieser Arbeit muss auf weitere Fragen zu versicherungsfremden Geschaften verzichtet werden, so z.B. Vereinbarkeit des Verbots mit hoherrangigem Recht, weitere praktische Auswirkungen des Verbotes, wie Bankgeschafte und Patronatserklarungen und in