ISBN-13: 9783899496796 / Niemiecki / Twarda / 2009 / 419 str.
Gegenstand der Arbeit ist eine kritische Analyse der Untersuchungs- und Eingriffsrechte privatgerichteter parlamentarischer Untersuchungsausschusse anhand der Verweise auf strafprozessuale Regelungen in Art. 44 Abs. 2 S. 1 GG und in dem PUAG . Die spezielle Thematik der Zulassigkeit unmittelbar und mittelbar privatgerichteter Untersuchungen ist in der Literaturund Rechtsprechung eingehend untersucht worden. In vieler Hinsicht ist so ein im Grundsatz austariertes System zwischen den Strukturen des Verfassungs-, Strafverfahrens- und Untersuchungsausschussrechtes mit gefestigten Kriterien zur Einschatzung und Uberprufung der verfassungsrechtlichen Zulassigkeit privatgerichteter Untersuchungen entstanden.Vor diesem Hintergrund ist der Schwerpunkt der folgenden Untersuchung nicht bei der Thematik der Zulassigkeit privatgerichteter Untersuchungsausschusse angesiedelt, sondern liegt auf der Betrachtung der einzelnen Untersuchungs- und Eingriffsrechte und inwiefern sich die sinngemae Anwendung des Strafprozessrechts gema Art. 44 Abs. 2 S. 1 GG nach Schaffung des PUAG auf diese auswirkt.Die vorliegende Arbeit soll dazu beitragen, Umfang und Grenzen der Untersuchungs- und Eingriffsrechte zu prazisieren. Nachfolgend werden nach einem Uberblick uber die Zulassigkeit und die Voraussetzungen fur die Einsetzung privatgerichteter parlamentarischer Untersuchungsausschusse (B.I.) die im PUAG geregelten "parlamentarischen" Untersuchungs- und Eingriffsrechte (B.II.) dargestellt. Im Anschluss erfolgt eine Bestimmung des Inhaltes und der Reichweite der sinngemaen Anwendung der Vorschriften uber den Strafprozess gema Art. 44 Abs. 2 S. 1 GG und wie sich diese auf die Beweiserhebungsbefugnisse parlamentarischer Untersuchungsausschusse auswirkt (C.). Daran schliet sich eine Prazisierung der bestehenden Untersuchungs- und Eingriffsrechte im Lichte der Verweisungen auf die Vorschriften uber den Strafprozess an (D.). So erfolgt zugleich eine praxisrelevante Darstellung der Untersuchungs- und Eingriffsrechte privatgerichteter parlamentarischer Untersuchungsausschusse.