ISBN-13: 9783638683814 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 1,7, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit wird der Unterschlagungsbegriff, in Anlehnung an Meyer zu Losebeck, wie folgt definiert1. "Eine Unterschlagung ist eine absichtliche Beeintrachtigung der Unternehmung durch interne oder externe Tater, die sich in einer direkten Vermogensschadigung einer Unternehmung bzw. personliche Bereicherung widerspiegelt." Demnach stellen Unterschlagung (246 StGB), Betrug (263 StGB), Urkundenfalschung (267 StGB), Untreue (266 StGB) sowie Diebstahl (242 StGB) traditionelle Komponenten einer Unterschlagung dar. Dieser ursprungliche Katalog strafbarer Handlungen ist durch das zweite Gesetz zur Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat um Datenveranderungen (303a StGB), Computerbetrug (263a StGB), Falschung beweiserheblicher Daten (269 StGB), Computersabotage (303b StGB) und Ausspahen von Daten (202a StGB) erweitert worden. Die aufgefuhrten Straftatbestande werden unter dem Begriff der dolosen Handlung zusammengefasst2. Folglich ist die Prufung auf dolose Handlungen (=Unterschlagungsprufung) in einer Unternehmung durch ihre Aufgabenstellung in den Bereich der Sonder- oder Teilprufungen einzuordnen. 1 Vgl. Meyer zu Losebeck (Unterschlagungsverhutung) S. 13 2 Vgl. Meyer zu Losebeck (Unterschlagungsverhutung) S. 19