ISBN-13: 9783656397847 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 48 str.
ISBN-13: 9783656397847 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 48 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, FHWien der WKW, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Globalisierung und Internationalisierung der Guter- und Kapitalmarkte und der damit einhergehende Ruf nach Transparenz und Vergleichbarkeit der darin agierenden Unternehmen waren ausschlaggebend fur die Entwicklung international einheitlicher Rechnungslegungsstandards (vgl. V (EG) Nr. 1606/2002 Art 1 f; Hinz 2005, S. 5; Wagenhofer 2009, S. 26). Nach der EU-Verordnung 1606/2002 haben alle oster-reichischen borsennotierten Unternehmen ab dem Jahr 2005 verpflichtend ihre Kon-zernabschlusse nach IFRS zu erstellen (vgl. V (EG) Nr. 1606/2002 Art 4; Wagenhofer 2009, S. 13). Durch die Rechnungslegung nach IFRS werden grenzuberschreitende Investitionen und Finanzierungen erheblich erleichtert, da allen Beteiligten die gleiche Informationsbasis vorliegt (vgl. Wagenhofer 2009, S. 26 f). Dringend zu beachten ist jedoch, dass zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen UGB und IFRS grobe Unterschiede und Anforderungen bestehen. Der grundlegendste Unterschied besteht in der Blickrichtung bzw. Zielsetzung. Anstelle des Glaubigerschutzes und der Kapital-erhaltung nach UGB, zielt der Abschluss nach IFRS primar darauf ab, Investoren objektive Information uber die Vermogens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern, um die Funktionstauglichkeit der Kapitalmarkte zu sichern (vgl. Auer 2003, S. 11 f; Weber / Weienberger / Haas 2006, S. 9). Somit wird das Vorsichtsprinzip, konkretisiert durch das Imparitats- und Realisationsprinzip, welches mageblich fur die Bilanzierung nach UGB ist (vgl. 201 Abs 2 Z 4 UGB), hinter das so genannte Prinzip des True and Fair View bzw. Fair Presentation gestellt. Dies basiert auf dem Going-Concern Gedanken und einer periodengerechten Gewinnermittlung (vgl. Wagenhofer 2009, S. 127 ff). Die unterschiedlichen Blickrichtungen beider Rechnungsl