ISBN-13: 9783640850808 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 52 str.
ISBN-13: 9783640850808 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 52 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Ruhr-Universitat Bochum, Veranstaltung: Betriebswirtschaftslehre/Jura, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vergabe von Krediten an Unternehmen ist, unabhangig von der Ausgestaltung der Kreditbeziehung, immer mit einem Ausfallrisiko verbunden. Die Aufgabe des Insolvenzrechts ist es deshalb Glaubigern eine gewisse Basissicherung fur ihre Forderungen gegenuber Unternehmen zu bieten. Mit Hilfe eines Gesamtvollstreckungsverfahrens, an dem alle in Frage kommenden Glaubiger beteiligt werden, wird im Insolvenzfall versucht bestehende Anspruche gegenuber dem Schuldner soweit wie moglich zu begleichen. Dazu regelt der Gesetzgeber Ausloser fur die Unternehmensinsolvenz und die sich anschlieenden Verfahren, durch die die Glaubiger ihre Anspruche durchsetzen konnen. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Vergleich zwischen den Insolvenzrechtssystemen Deutschlands und Grobritanniens anzustellen. Dazu wird fur beide Systeme untersucht, welche Umstande jeweils zur Auslosung der Unternehmensinsolvenz fuhren, wie das darauf folgende Insolvenzverfahren ablauft und welche Konsequenzen sich daraus schlussendlich fur das betroffene Unternehmen ergeben (Sanierung oder Liquidierung). Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Moglichkeit der Einflussnahme des Schuldners, der Glaubiger, und des zustandigen Insolvenzgerichts auf den Verfahrensverlauf gelegt. Die Darstellung der jeweiligen Insolvenzrechtssysteme erfolgt in getrennten Kapiteln. Das deutsche Insolvenzrecht wird in Kapitel 2 behandelt. Die Darstellung umfasst die Eroffnungsgrunde (2.1), das Regelinsolvenzverfahren nebst alternativen Verfahrenswegen (2.2 - 2.4), sowie eine Einordnung aller Verfahrenswege in das deutsche Insolvenzgeschehen (2.5). In Kapitel 3 wird das britische Insolvenzrecht anhand einer vergleichbaren Gliederung vorgestellt. Einleitend wird auf die Insolvenztatbestande (3.1) und beteiligten Glaubigergruppen (3.2) eingegangen. Darauf folgen die I