ISBN-13: 9783838694047 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 90 str.
ISBN-13: 9783838694047 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 90 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universitat Siegen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Das im Aktiengesetz geltende Mehrheitsprinzip ermoglicht es dem Hauptaktionar einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, durch einen entsprechenden Beschluss in der Hauptversammlung, gegen den Willen der Minderheitsaktionare, Anteile mittelbar oder unmittelbar zu erwerben oder seine Gesellschaft durch Unternehmensvertrage mit anderen Gesellschaften zu verbinden. Setzt sich der Hauptaktionar in seinem Vorhaben durch, das Unternehmen in welcher Form auch immer umzustrukturieren, stellt sich in aller Regel die Frage, wie mit den Minderheitsaktionaren zu verfahren sei, da diese durch die Umstrukturierungsmassnahmen ihre vermogenswerte Position verlieren. Das Aktiengesetz schreibt in diesen Fallen vor, dass die betroffenen Aktionare in Form eines angemessenen Ausgleichs nach 304 AktG oder einer angemessenem Abfindung nach 305, 320b, 327b AktG zu entschadigen sind. Hier kommt nun die Unternehmensbewertung ins Spiel. Sie muss die Angemessenheit anhand der ihr gelaufigen Methoden ermitteln. Jede Methode arbeitet dabei mit gewissen Annahmen und kann somit nie frei von Unsicherheiten sein. Dadurch hat sich mitunter eine Diskussion uber die richtige Bewertungsmethode entfacht. Im Rahmen der Bewertung der Entschadigungsanspruche wollen beide Parteien ihre Interessen geltend machen. Geht es nach den Schuldnern der Anspruche, so sollte die Entschadigung moglichst gering ausfallen. Die Glaubiger dagegen wollen so viel herausholen wie moglich. Damit werden das Konfliktpotential und die Bedeutung einer fundierten Unternehmensbewertung im Rahmen von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsanspruchen deutlich. Wahrend des ganzen Verlaufs dieser Arbeit werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Ansichten berucksichtigt. Die mitunter kontrovers diskutierte Fr