ISBN-13: 9783638647120 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universitat Siegen (-), Veranstaltung: Okonomie, Institutionenbildung und Offentliches Recht - am Beispiel des Umweltschutzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tatigkeit der Europaischen Gemeinschaft ist zunehmender Kritik ausgesetzt. Insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl gemeinschaftlicher Regelungen werden Einwande erhoben. Es wird vielfach beanstandet, dass die zunehmende Zahl von Rechtsakten der EG nationalen Besonderheiten nicht hinreichend Rechnung trage und den Mitgliedstaaten keine eigenen Regelungsspielraume verblieben. Im Umweltrecht sind diese Bedenken mit der Befurchtung verbunden, die Gemeinschaft werde modernes mitgliedstaatliches Umweltrecht durch weniger schutzintensives, zu stark an der Gewahrleistung des Binnenmarktes orientiertes EG-Recht verdrangen. Die Verteilung der Rechtssetzungsbefugnisse zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten ist von erheblicher Bedeutung fur die Funktionstuchtigkeit des darauf aufbauenden materiellen Rechts. Im Umweltrecht gewinnt die Aufgabenverteilung zwischen den zwei Entscheidungsebenen besondere Bedeutung. So weisen zum Beispiel einerseits die regionalen Anforderungen an ein Umweltschutzrecht in einem System von kontinentalen Ausmaen wie der Gemeinschaft erhebliche Unterschiede auf. Andererseits stellt der gemeinschaftsweite einheitliche Markt erhebliche Anforderungen an die Einheitlichkeit sowohl produktbezogener als auch produktionsbezogener Regelungen. Hinzu kommt, dass im Umweltbereich deutliche Meinungsdifferenzen bezuglich eines angemessenen Schutzniveaus bestehen. Auch hierfur muss der Mechanismus der Aufgabenverteilung zwischen den beiden Ebenen Losungen bieten. In der vorliegenden Seminararbeit wird dargestellt, wie die Aufgaben im Umweltrecht auf Gemeinschaft und Mitgliedstaaten der EG verteilt sind und wie die Tatigkeit auf diesen beiden Ebenen hierdurch voneinander getrennt oder m