ISBN-13: 9783656455981 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 36 str.
ISBN-13: 9783656455981 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 36 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule fur offentliche Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) erfullt mehrere Zwecke: Zum einen ist es "Seriositatsschwelle"1, zum anderen ist es Rechtfertigung fur die spatere Haftungsbegrenzung der Aktionare.2 Der Grundsatz der realen Kapitalaufbringung3 soll dabei gewahrleisten, dass die Aktionare die per Satzung versprochene Haftungsmasse zumindest zu Beginn des Geschaftsbetriebs voll eingezahlt haben. Problematisch ist dies jedoch im Zusammenhang mit Sacheinlagen. Zur Sicherstellung des Glaubigerschutzes, insbesondere zur Gewahrleistung der Werthaltigkeit des eingebrachten Vermogensgegenstandes, hat der Gesetzgeber daher diverse Mechanismen und Kontrollen eingefuhrt.4 Die entsprechenden Vorschriften wurden und werden jedoch - teilweise aus Unwissenheit, in der Regel jedoch bewusst zur Umgehung - oftmals nicht beachtet.5 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 20096 wurde nun erstmals eine Regelung zur verdeckten Sacheinlage in das Aktiengesetz aufgenommen. Der Gesetzgeber orientierte sich dabei an der durch das MoMiG7 kodifizierten Rechtslage im GmbHG8, weshalb zur Auslegung auf die entsprechenden Materialien zuruckgegriffen werden kann. ...] 1 Prister, DB 2010, 1445 (1446 f.). 2 Ebd., 1446 f. 3 Kodifiziert in 27, 33, 36 II, 36a, 37 I, 38, 54 II, III, 56, 63-66 AktG; KK-AktG/Drygala, 3. Auflage, 66 Rn. 2. 4 MunchKommAktG/Pentz, Band 1, 27 Rn. 84; Schmidt, Gesellschaftsrecht, 29 II 1. b); Goette, Einfuhrung GmbH-Recht, Einfuhrung Rn. 19, S. 8. 5 KK-AktG/Arnold, 27 Rn 77. 6 Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009; BGBl. I S. 2479; RegE BT-Drucks. 16/11642; Abschlussbericht und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 16/13098. 7 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rec