ISBN-13: 9783656260134 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 24 str.
ISBN-13: 9783656260134 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Politik und Wirtschaft im Politischen System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Als -Grundgesetz der Wirtschaft- sah Ludwig Erhard das Kartellgesetz, das durch ein allgemeines Kartellverbot und eine Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen den freien Leistungswettbewerb befeuern und damit der Sozialen Marktwirtschaft zum Durchbruch verhelfen sollte. Sie war die -Zauberformel- fur den wirtschaftlichen Erfolg und Aufstieg breiter Gesellschaftsschichten in der jungen Bonner Republik. Wahrend sowohl das Kartellgesetz als auch die Soziale Marktwirtschaft in der Offentlichkeit mit dem Namen Erhard verbunden werden, geht die Konzeption in der Theorie auf die Vertreter des Ordoliberalismus um die prominentesten Kopfe Walter Eucken und Alfred Muller-Armack zuruck. Aus den -konstituierenden und regulierenden Prinzipien- (Eucken) der Theorie entstanden zwischen 1949 und 1957 die wichtigsten Gesetze und Institutionen, die sich fortan haben messen mussen an ihren Anspruchen und stets Kritik ausgesetzt waren aufgrund ihrer Unvollkommenheiten. Diese Arbeit befasst sich mit der Wettbewerbsordnung, die, gegen Monopolismus und Vermachtung der Markte gerichtet, Garant sein soll fur die Freiheit und maximale Wohlfahrt des Menschen. Eine Schlusselrolle spielt dabei der Staat, welcher die Durchsetzung des Ordnungsrahmens unabhangig von Einzelinteressen sicherstellen soll. Gleichzeitig soll er sich aber, ganz im Sinne einer liberalen Theorie, mit weiteren Interventionen zuruckhalten und auf seine Kernaufgaben konzentriert bleiben. Es stellt sich also die Frage, ob ein Staat uberhaupt den gewunschten Ordnungsrahmen durchsetzen kann? Ihm entgegen stellen sich Interessengruppen, die Einfluss auf die Gesetzgebungsprozesse nehmen wollen. Fur diese Untersuchung soll beispielhaft der Einfluss des BDI auf