Allgemeines.- Vermögensdelikte ohne Nötigungskomponente.- Vermögensdelikte mit Nötigungskomponente.- Sog. Anschlussdelikte.
Prof. Dr. Dennis Bock ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Zuvor bekleidete er Professuren an den Universitäten Würzburg und Jena. Er ist am 24.11.1978 in Rendsburg (Schleswig-Holstein) geboren, wo er auch Abitur und Wehrdienst absolvierte. Von 1999 bis 2004 studierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali (LUISS) in Rom Rechtswissenschaften. Nach dem Ersten Staatsexamen 2004 promovierte er in Tübingen und Kiel 2006 mit einer strafrechtlichen Dissertation. Im Jahr 2007 beendete er das Referendariat mit dem Zweiten Staatsexamen und arbeitete als Wiss. Ass. und Habilitand in Kiel. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Internationalen Strafrecht, im Strafprozessrecht, im Wirtschafts- und Umweltstrafrecht sowie im Bereich der Compliance.
Dieses Buch enthält eine Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Besonderen Teil des Strafrechts (Vermögensdelikte) anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Besonderer Teil – Vermögensdelikte“ ist der dritte Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Allgemeinen Teil" und einen zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“.