ISBN-13: 9783668435209 / Niemiecki / Miękka / 2017 / 54 str.
ISBN-13: 9783668435209 / Niemiecki / Miękka / 2017 / 54 str.
Skript aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2, Hochschule fur Wirtschaft und Recht Berlin (ehem. Fachhochschule fur Verwaltung und Rechtspflege in Berlin (Fachbereich Polizeivollzugsdienst) Fachbereich Polizeivollzugsdienst), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von der Garantenstellung gehort zum wichtigsten Grundwissen des Securitymitarbeiters. Das Verstandnis der ubernommenen Garantenstellung ist Voraussetzung dafur, die rechtliche Tragweite und Bedeutung der ubertragenen Aufgabe und die damit verbundene personliche Verantwortlichkeit vollstandig zu erfassen. Dieses Wissen ist das "tagliche Brot" der eigenen praktischen Tatigkeit. Die Problematik der Garantenstellung, die in anderen Lehrheften schon angeschnitten worden ist, soll hier vertieft werden. Ziel ist es, die erforderlichen Informationen zusammenhangend und umfassend aufzubereiten und damit den fur das erfolgreiche Lernen unerlasslichen Uberblick zu gewahrleisten. Inhalt und Umfang des Lehrstoffs sind auf die praktische Tatigkeit im Securitygewerbe ausgerichtet. Genauso praxisbezogen wird die Problematik des 14 StGB dargestellt: Bei dem "Handeln fur einen anderen" konzentrieren sich die Erlauterungen auf Absatz 2, Nummer 2 dieser Strafvorschrift. Die Notwehr- und Notstandsregelungen des Strafgesetzbuchs (StGB) ahneln den zivilrechtlichen Notwehr- und Notstandsregelungen des Burgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Lehrheft verdeutlicht die Unterschiede in den Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Das Jedermannsrecht der vorlaufigen Festnahme ( 127 Abs. 1 StPO) gehort ebenfalls zu den Vorschriften, deren genaue Kenntnis unabdingbare Voraussetzung fur rechtmaiges und erfolgreiches Handeln privater Sicherheitsdienste ist. Die zu diesem Thema hier aufbereiteten Informationen bereiten den Lernenden in umfassender Weise auf die Probleme vor, denen er in seiner Berufspraxis immer wieder begegnen wird. Die Notwehr- und Notstandsrechte, aber auch das Recht zur vorlaufigen Festnahme bilden Sch