ISBN-13: 9783838680330 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 170 str.
Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Das derzeit geltende, nach Auffassung des BFH verfassungswidrige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, sieht fur Ubertragungen von Produktivvermogen Vergunstigungen gegenuber Privatvermogen vor. Ziel des Gesetzgebers war es, substanzbedrohende Steuerbelastungen, welche die Fortfuhrung eines Betriebs gefahrden konnten, zu verhindern. Diese Besserstellung von Betrieben eroffnet genug Spielraum fur steuergestaltende Manahmen, um beispielsweise zunachst nicht begunstigtes Privatvermogen in begunstigtes Betriebsvermogen umzuwandeln. Zielsetzung und Aufgabe dieser Arbeit ist es, einschlagige Regelung darzustellen und Steuergestaltungsmoglichkeiten fur die Ubertragung von privatem Immobilienvermogen zu analysieren. Fur die Untersuchung dieser Fragestellung werden zunachst die Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie die Bewertung und Behandlung von Immobilien im Privat- und im Betriebsvermogen getrennt untersucht und anhand eines konkreten Grundmodells erortert. Dabei werden sowohl die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die laufende Ertragsbesteuerung als auch die Besteuerung einer simulierten Verauerung der Immobilie dargestellt. Der Verkauf des Objekts wird funf Jahre nach der Ubertragung fur die hier gezeigten Beispiele angenommen, um die Voraussetzungen der Vergunstigungen fur Betriebsvermogen zu erfullen und um Vergleichbarkeit der Alternativen zu gewahrleisten. Auf den gewonnenen Ergebnissen aufbauend wird anschlieend eine umfassende Vorteilhaftigkeitsanalyse daruber Aufschluss geben, ob und ggf. wann sich eine derartige Steuergestaltungsmanahme positiv auswirkt. Die vorgestellte Steuergestaltung wird auf ein Grundmodell und funf Abwandlungen angewendet. Ziel ist es, auch fur veranderte Sachverhalte Aussagen zur Vorteilhaftigkeit treffen zu konnen. Hierzu notwendige Annahmen werden formuliert und Voraussetzungen geschaffen, die insgesamt zu einem moglichst realitatsnahen Gesamtergebnis fuhren sollen. Fur den vorgestellt