Frontmatter -- Inhalt -- Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag -- Staatsrecht -- Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und die Unternehmenszwecke bei der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand -- Der deutsche Inlandsbegriff im Lichte des Staats- und Völkerrechts -- Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht? -- Auswärtige Gewalt und Verfassungsgewichtung Zum Problem des internationalen Verfassungsrechts -- Die Auslieferung des politischen Straftäters im Lichte des Grundrechts auf Asyl Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Zustimmungsgesetzen zu einigen Auslieferungsverträgen der Bundesrepublik Deutschland -- Bundeswehr in blauen Helmen Verfassungsrechtliche Aspekte des Einsatzes von Bundeswehrsoldaten im Rahmen von UN-Peace-Keeping-Forces -- Bundesländer und Europäisches Gemeinschaftsrecht -- Zur Wirkkraft der Grundrechte bei Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Elementen -- Löwe und Fuchs Eine politische Maxime im Frühabsolutismus -- Völkerrecht -- Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Ägäis-Streit -- Der Schutz der Menschenrechte und das Verbot der Einmischung -- Gedanken zur Repressalie Ein Versuch der Anwendung der Interessenjurisprudenz auf das Völkergewohnheitsrecht -- Gegenwartsfragen des Verhältnisses Reeder - Staat - Flagge -- Die Intervention mit wirtschaftlichen Mitteln -- Die Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau von 1979 im Kontext der Bemühungen um einen völkerrechtlichen Schutz der Menschenrechte -- Bemerkungen zur völkerrechtlichen Beurteilung der Vorgänge um die amerikanischen Geiseln im Iran -- Probleme des allgemeinen Völkerrechts vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte -- Über den Gesamtcharakter der jüngsten Epoche der Völkerrechtsgeschichte -- Völkerrechtliche und staatsrechtliche Überlegungen zu Verhaltenskodizes für transnationale Unternehmen -- Von der Brauchbarkeit des Völkerrechts in unserer Zeit -- Common heritage of mankind - politischer Slogan oder völkerrechtlicher Schlüsselbegriff? -- Der Einfluß des humanitären Völkerrechts auf die Kernwaffenfrage -- Beihilfe zum Völkerrechtsdelikt -- Nichtteilnahme einer Partei am Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof -- Das Völkerrecht der militärischen Besetzung vor nationalen Gerichten -- Vorlesungen und Übungen im Völkerrecht Bemerkungen zur Gestaltung von Lehrveranstaltungen -- Der Beitrag des Internationalen Rechts zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus -- Humanität im Bürgerkrieg -- Rechtsschutz gegen Maßnahmen von INTERPOL vor deutschen Gerichten? -- Allgemeine Völkerrechtsregeln zum Schutz gegen grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen -- UNO-Prinzipien im Widerspruch -- Détente und Völkerrecht -- Dienstrechtliche Klagen gegen Internationale Organisationen -- Fragen der zwischenstaatlichen Durchsetzung vertraglich vereinbarter Menschenrechte -- Zur Struktur der Kontroll- und Durchsetzungsverfahren gegenüber Mitgliedstaaten in Internationalen Organisationen -- Some Legal Questions Concerning the Security Council -- Equality and Non-Discrimination under the International Covenant on Civil and Political Rights -- Extraterritorial Effects of the Recognition of Refugee Status by Virtue of the 1951 Convention with Special Regard to European States -- Verfahrensgerechtigkeit im Völkerrecht Zu Erfolgsbedingungen internationaler Rechtschöpfungskonferenzen -- EUROPARECHT -- "Soft Law" in den Europäischen Gemeinschaften? -- Der Europabürger -- Die EG-Kommission in der Reformdiskussion -- Die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments - Ansatz zur parlamentarischen Mitregierung auf Gemeinschaftsebene? -- Autonome Handelspolitik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft -- Zu den Befugnissen des Europäischen Parlaments beim Abschluß völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der Gemeinschaftsverfassung -- Die Fortbildung der Grundrechte in internationalen Konventionen durch die Rechtsprech
Ingo von Münch, geboren 1932 in Berlin, habilitierte sich nach Jurastudium in Frankfurt a.M. 1963 für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht. Von 1963-1973 war er o. Prof. in Bochum, danach bis 1998 in Hamburg, beurlaubt von 1987-1991 als Wissenschafts- und Kultursenator. Von 1991-1993 nahm er einen Lehrauftrag an der Universität Rostock wahr. Gastprofessuren führten ihn nach Australien, Frankreich, Neuseeland, Südafrika und in die USA. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Hochschulwesen.