"Nach dem 11. September und im Lichte der Praktiken der Terrorbekämpfung auch in westlichen Demokratien [...] gewinnt diese empirisch und theoretisch fundierte Handlungsempfehlung eine weit über die Fallstudien hinausweisende und hochaktuelle Tragweite." Internationale Politik und Gesellschaft, 01/2007
"Die Arbeit zeichnet sich durch eine hohe empirische Detailkenntnis einerseits und die konsequente theoretisch Einbindung des empirischen Materials andererseits aus. [...] Die sehr anspruchsvolle Abhandlung wird durch Tabellen und Abbildungen leserfreundlich aufgelockert." www.e-politik.de, 03.01.2007
"Durch die oftmalige Bezugnahme auf konkrete Beispiele ist es der Autorin gelungen, eine äußerst interessante Lektüre zur Problematik des internationalen Menschenrechtssystems und seiner Durchsetzung zu verfassen." Newsletter Menschenrechte (Österreichisches Institut für Menschenrechte), 03/2006
Von der Anerkennung zur Achtung? Annahmen zur Wirkung von Menschenrechtsnormen - Das Internationale Menschenrechtsregime zwischen Anerkennung und Achtung - Das Anprangern staatlichen Fehlverhaltens - Das Anprangern systematischer Folter in Ägypten und in der Türkei - Das Anprangern von Misshandlung und Folter in Israel und in Großbritannien und Nordirland - Zur Effektivität des Anprangerns
Dr. Andrea Liese ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet als Wissenschaftliche Assistentin an der Arbeitsstelle für Transnationale Beziehungen, Außen- und Sicherheitspolitik am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin
Das Anprangern von Menschenrechtsverletzungen ist das derzeit gängigste Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten in der internationalen und transnationalen Politik. Andrea Liese analysiert, wie sich Nichtregierungsorganisationen und Kontrollorgane im Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen bzw. des Europarats dieses Instruments bedienen und wie es sich auf die Menschenrechtspolitik in liberalen und defekten Demokratien auswirkt. Anhand von vier Länderstudien zu Ägypten, Israel, Großbritannien und Nordirland sowie der Türkei in den 1990er Jahren zeigt die Autorin am Beispiel des internationalen Verbots von Folter und Misshandlung auf, welche Veränderungen in der innerstaatlichen Menschenrechtspolitik das Anprangern bewirkt (bzw. nicht bewirkt), durch welche Strategien Staaten dem Anprangern entgehen und wieso es nicht zu anhaltender Normachtung in der politischen Praxis führt. Zur Erklärung dieser begrenzten Wirkung des Anprangerns nutzt sie einen Brückenschlag zwischen rationalistischer und soziologischer Institutionentheorie.