ISBN-13: 9783656083689 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Bergische Universit t Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem B rgerentlastungsgesetz vom 16.07.20091 ist der Gesetzgeber der Forderung des BVerfG nachgekommen, wonach die zur Absicherung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus notwendigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr ge als Sonderausgaben abziehbar sein m ssen. Nach dem subjektiven Nettoprinzip muss das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner Familie bei der Einkommensteuer steuerfrei bleiben. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher vor allem mit dem s chlichen Existenzminimum2 besch ftigt. Der Sonderausgabenabzug f r die Beitr ge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung in der bisher geltenden Form reichte dabei nicht aus, um dem Steuerpflichtigen eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung sicherzustellen. Mit seinem Urteil vom 13.02.2008 hat das BVerfG entschieden, dass sich die Regeln in 10 EStG zum Umfang der steuerlichen Ber cksichtigung von diesen Beitr gen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren und ebenfalls die Mindestabsicherung f r den Krankheits- und Pflegefall zu einem steuerfreien Existenzminimum geh ren kann.3 Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die Neuregelung zum Sonderausgabenabzug f r Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr ge darzustellen und die daraus resultierende Entlastungswirkung auf die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zu untersuchen. Zu diesem Zweck wird eine Mikrosimulation anhand der Daten des Sozio- konomischen Panels durchgef hrt. Die folgende Analyse konzentriert sich darauf, verschiedene Typen von Arbeitnehmerhaushalten in Bezug auf ihre Steuerbelastung nach dem Rechtsstand von 2010 ohne und mit B rgerentlastungsgesetz zu vergleichen. F r die hier angestrebte komplette Untersuchung der Entlastungswirkung durch das B rgerentlastungsgesetz ist die vorliegende