ISBN-13: 9783640922109 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 84 str.
ISBN-13: 9783640922109 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 84 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2,3, Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fakultat Soziale Arbeit und Pflege), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung -Keine Stationare Behandlung, wo eine ambulante genugt Keine Jugendstrafe, wo eine Erziehungsmaregel oder ein Zuchtmittel ausreicht Keine Fursorgeerziehung wo die Schutzaufsicht oder gar schon eine Weisung zum Ziel fuhrt Kein Jugendarrest, wo eine Ermahnung, Verwarnung oder Auferlegung einer Pflicht genugt - Mit diesen Worten versuchte der Darmstadter Richter Karl Holzschuh das Verhaltnis der jugendstrafrechtlichen Sanktionen untereinander zu bestimmen. Trotz aller Bemuhungen fuhrte die Abgrenzung der Weisungen gema 10 JGG von den Auflagen gema 15 JGG bereits in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten. Gesetzgeber, Gerichte und Literatur haben sich bisher vergeblich um eine klare Differenzierung bemuht. Deshalb ist nicht erst nach der Aufnahme der Arbeitsleistungen in den Katalog der Auflagen neben der in 10, Abs.1, S.3, Nr.4, JGG normierten Arbeitsweisungen der Ruf nach einer Vereinheitlichung beider Manahmen lauter geworden. Eine weitere Anderung des JGG mit einem einheitlichen Katalog der die erzieherischen Manahmen gestaltet und die Trennung von Zuchtmitteln und Erziehungsmanahmen regelt, ist bisher ausgeblieben. Es liegt daher nahe, sich nach der Einfuhrung der Arbeitsauflage die Frage zu stellen, ob bei den verschieden normierten Arbeitsleistungen eine Abgrenzung der Arbeitsweisungen von den Arbeitsauflagen in der Praxis uberhaupt relevant ist. Weiterhin ist sich die Frage zu stellen, ob die Vorgaben bzw. die Anspruche an den Arbeitsleistungen in der Praxis umgesetzt werden (konnen) und ob die Intention der Arbeitsauflagen die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden uberhaupt erreicht. Die nachfolgende Arbeit soll einen kritischen Uberblick uber die sozialpadagogisch begl