ISBN-13: 9783638708357 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 62 str.
Skript aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einordnung der Buchfuhrung Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals Handelsbucher auf, die jedoch lediglich Kreditgeschafte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschafte. Zunachst nur getrennt nach Ein- und Verkaufen, spater wurden Leistungen und Gegenleistungen gegenubergestellt und Personenkonten gebildet. Ein weiterer Fortschritt war die Erfindung der doppelten Buchhaltung, die allgemein dem Franziskanermonch Pacioli (1494) zugeschrieben wird. In dem Bestreben, die Buchfuhrung zu vervollkommnen, wurde diese alteste italienische Form der doppelten Buchfuhrung weiterentwickelt uber die deutsche, die franzosische bis zu der heute noch in Kleinbetrieben gebrauchliche Methode der amerikanischen Buchfuhrung.1 Die Buchfuhrung ist die Grundlage fur das gesamte Rechnungswesen. Aufbauend auf diesem Teilgebiet des Rechnungswesens findet man die Kostenrechnung (Kalkulation), die betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung) und die Planung (Vorschaurechnung). Gesetzliche Bestimmungen zur Buchfuhrung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EstG), im Korperschaftssteuergesetz (KStG), im Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie den entsprechenden Durchfuhrungsverordnungen und Richtlinien. Durch 141 AO wird im Detail definiert wer buchfuhrungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits nach einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) eine grundsatzliche Steuerpflicht besteht. ( 140 AO). Generell ist es jedem Kaufmann freigestellt, wie er seine Bucher fuhrt. Nach 238 (1) ff HGB sind jedoch die Grundsatze einer ordnungsgemaer Buchfuhrung einzuhalten. Diese finden sich im anschlieenden Gesetzesauszug. ...]