ISBN-13: 9783656985723 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
ISBN-13: 9783656985723 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Katholische Sozialethik), Veranstaltung: Katholische Sozialethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, inwieweit Hinduismus und Menschenrechte miteinander vereinbar sind. Es sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinduismus bei der Bedeutung der Menschenrechte festgestellt werden. Ausserdem soll untersucht werden, woher diese unterschiedlichen Betrachtungsweisen kommen und was fur ein Fazit generell bezuglich des Verhaltnisses von Menschenrechten und Hinduismus aus dieser Analyse hinsichtlich einer ethischen Betrachtung zu ziehen ist. Auch wenn die Idee der Menschenrechte und die 1948 verkundete United Nations Universal Declaration of Human Rights" unzweifelhaft eine neuzeitliche Idee war, ist die Entwicklung von ihren Anfangen bis zu ihrer Verkundung im Jahre 1948 stets an die jeweiligen philosophischen Sichtweisen vom Wesen des Menschen im Laufe der Zeit geknupft gewesen. Daraus resultierten die jeweiligen Ansichten und Rechte, welche den Menschen in verschiedenen Epochen und Zeiten vom Staat zugestanden wurden. Als originare antike Wurzeln sind hier insbesondere die griechischen Philosophen Platon und Aristoteles anzusehen. Laut Platon war der der Staat ein Mensch im Grossen" und sein Schuler Aristoteles betrachtete den Menschen als ein politisches Wesen," der nur in der Gemeinschaft eines griechischen Stadtstaates, der Polis," ein gutes Leben zu fuhren imstande sei. Der Mensch war also laut beiden Philosophen ein Wesen mit Vernunft, der nous," dass am Staat Teilhabe nahm. Die Grundlage einer solchen politischen Teilhabe beruhte auf dem naturlichen Recht, welches sie aus dem Wesen des Menschen ableiteten. Dabei gestanden sie den Menschen eine Pluralitat bezuglich ihrer Anlagen und ihrer Fahigkeiten zu, unterschieden al"