ISBN-13: 9783836660860 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 112 str.
ISBN-13: 9783836660860 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 112 str.
Im April 1998 erfolgte ein weltweit einmaliger und historisch beispielloser Vorgang: die vollstandige und ubergangslose Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Dabei gingen die entscheidenden gesetzgeberischen Impulse von europaischer Ebene aus. So waren im Bereich der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas, die Binnenmarktrichtlinie Elektrizitat bis 1997 und die Binnenmarktrichtlinie Erdgas bis 2000 in nationales Recht umzusetzen. Dem leistete der Gesetzgeber in Deutschland durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts folge. Es enthalt im wesentlichen zwei Gesetzesanderungen. In Art.1 eine komplette Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in Art. 2 eine Anderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen ( 11 GWB). In der Vergangenheit befanden sich die Energieversorger in der Position eines Monopolisten, mit der Macht des alleinigen Anbieters ausgestattet, der nicht darauf angewiesen ist, sich Kundenwunschen anzupassen oder sich danach zu richten. Die Uberlegungen von auftretenden Skaleneffekten bei groeren Mengen und die Konzentration auf Kernkompetenzen einer Geschaftseinheit wurden dabei haufig vernachlassigt. Mehrfach vorhandene Stabe in der Unternehmung mit den gleichen Aufgaben, somit entstehende hohe Verwaltungskosten und schlecht zurechenbare Gemeinkostenblocke wurden in Kauf genommen. Doch viele Energieversorger waren und sind in einem immer anspruchsvollerem Wettbewerbs-Umfeld nicht mehr bereit oder in der Lage, diese doppelten Servicestellen zu finanzieren. Haufig wurden dann drastische Kostensenkungsprogramme beschlossen oder die Entscheidung uber die Auslagerung einer Funktion getroffen. Andere Stimmen befurworteten eine totale Zentralisierung, die wiederum hohen Koordinationsbedarf mit sich brachte. Ein vielfach diskutiertes Modell ist das Shared Services Konzept. Der Ursprung des Begriffs und der Konzeption eines "Shared Service Center" (im folgenden SSC) ist weitgehend unklar und bietet Anlass fur die inte