ISBN-13: 9783640192656 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
ISBN-13: 9783640192656 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Krieg und Frieden, Militar, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universitat Oldenburg (Institut fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Gender and Diversity - European and Middle Eastern Perspectives - Internationale Beziehungen II, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenuber Frauen und Mannern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts wurde besonders in Burgerkriegssituationen ein hohes Mass an Gewalt gegenuber Frauen ausgeubt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre Frauen in sehr starkem Masse von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsfuhrung waren.3 Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verubten sexualisierten Gewalt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Burgern gefordert, dass sexualisierte Kriegsgewalt volkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Bezeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im volkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Offentlichkeit bekannt zu sein scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird. In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist. Um diese Frage zu beantworten, wird zunachst auf die begriffliche Definition sexualisierter Gewalt eingegangen, anschliessend werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erlautert. Der darauf folgende Abschnitt beschaftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementare Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resumee auf die Fragestellung geantwor"