ISBN-13: 9783656370895 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 226 str.
ISBN-13: 9783656370895 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 226 str.
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2, Universitat Wien (Arbeits- und Sozialrechtsinstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Dass man unter Prostitution das alteste Gewerbe der Welt versteht, ist allseits bekannt. Abhangig von sich standig verandernden moralischen Vorstellungen der Gesellschaft geniet dieses "Gewerbe" mal mehr mal weniger Akzeptanz. Um denkbare Entwicklungen der Prostitution in Osterreich in einem arbeitsrechtlichen Kontext eruieren zu konnen, ist es erforderlich, einen rechtlichen Graubereich ans Licht zu fuhren, der bis dato im Dunkeln lag. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Anerkennung der Prostitution als (Sex-)Arbeit, dh als legale und sozial gebilligte Moglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, eine reale Verbesserung der Lebenssituation der Prostituierten mit sich bringen konnte. Dies setzt jedoch die Unterscheidung zwischen der (verbotenen) erzwungenen und der (geduldeten) freiwilligen Prostitution voraus, welche, gemessen an den verschiedenen Zielsetzungen und Regelungskonzepten, nicht in allen europaischen Staaten getroffen wird. In Deutschland trat am 01.01.2002 das deutsche Prostitutionsgesetz (dProstG) in Kraft, welches die rechtliche Gleichstellung von "SexarbeiterInnen" am Arbeitsmarkt und deren sozialversicherungsrechtliche Absicherung zum Ziel hatte. Damit vollzog Deutschland zwei Jahre nach den Niederlanden einen Paradigmenwechsel, der die Frauen nicht mehr vor der Prostitution bewahren, sondern vielmehr ihren Schutz in der Prostitution gewahrleisten sollte. Ein Rechtsvergleich zwischen Osterreich und Deutschland bietet sich nicht nur aufgrund kultureller Nahe und rechtspolitischer Ahnlichkeit an, sondern auch angesichts der vergleichbaren prostitutionsspezifischen Ausgangssituation, wie sie sich derzeit in Osterreich darstellt. Dennoch ist Vorsicht geboten, da bei tiefergehender Betrachtung erhebliche Diskrepanzen zwischen den entsprechenden Regelungen erkennb