ISBN-13: 9783638819886 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Veranstaltung: Internationales Verkehrsrecht, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Meeresgebiete auerhalb der 3 Seemeilen Hoheitszone galten vor 400 Jahren nach Hugo Grotius als Niemandsland. Die Ausbeutung lebender wie nicht lebender Ressourcen galt seines Erachtens als "Aneignung herrenlosen Gutes." Die starke technische Entwicklung zur Ausbeutung der Rohstoffe der Tiefsee alarmierte in den 60er Jahren die UN. Daraufhin kam es zu Verhandlungen im UN-Meeresbodenausschuss. Diese fuhrten zur Einberufung der 3. UN-Seerechtskonferenz 1973, die das Ziel hatte, einen fur alle gultigen Rechtsrahmen, die Meere betreffend, zu erarbeiten. Im Fruhjahr 1982 endete die Seerechtskonferenz mit einem Konventionstext bestehend aus 320 Artikeln, neun Annexen sowie vier Resolutionen. Damit haben sich zum ersten Mal die Volker der Welt einen Rechtsrahmen mit Streitbeilegungsregelungen geschaffen. Zum anderen wurden mit diesem Regelwerk nationalen Anspruchen auf den Meeresraum und somit eine weitere schleichende Ausdehnung nationaler Streitigkeiten ein Ende gesetzt.