ISBN-13: 9783640811045 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 80 str.
ISBN-13: 9783640811045 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte - Didaktik, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Semester hospitierte ich im Rahmen meines Fachpraktikums in dem Geschichtsunterricht einer zehnten Klasse. Das behandelte Thema war das Dritte Reich. Zu dem Zeitpunkt, an dem ich zu der Klasse stie, war diese bereits beim Thema der Judenverfolgung und -vernichtung angelangt. In diesem Zusammenhang zeigte die Lehrerin den Film "Schindlers Liste." Wie zu erwarten, waren die Schuler durch den Film sehr erschuttert. Was mich jedoch an dieser Stelle storte, war das der Film weder vorher noch nachher ausfuhrlich behandelt wurde. Die Nachbereitung bestand allein darin, dass die Schuler und Schulerinnen ihre Eindrucke zum Film schildern sollten. Ich fragte mich, ob der Einsatz des Films so uberhaupt irgendein Nutzen fur die Schuler hatte, auer der Tatsache, dass sie nun Emotionen mit dem Thema verbanden. Daher mochte ich mich in der vorliegenden Hausarbeit mit der Frage beschaftigen, ob der Film "Schindlers Liste" uberhaupt ein Film fur den Geschichtsunterricht ist. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung mit dem Film, ist meine Behauptung, dass "Schindlers Liste" popkulturell ist. Ausgehend von der Popkultur Theorie von Gabriele Klein werde ich diese These im ersten Kapitel prufen. Daran schliet die Frage an, ob ein popkulturelles Medium sich uberhaupt eignet, um ein Ereignis, wie den Holocaust, angemessen darzustellen. Ich werde in diesem Rahmen auf die Diskussion zu dieser Frage eingehen, die mit dem Erscheinen des Films losgetreten wurde und mich mit den Argumenten auseinandersetzen. Ich orientiere mich hier vor allem an der von Christoph Weiss veroffentlichen Sammlung verschiedener Kritiken zu "Schindlers Liste." Weiterhin werde ich im dritten Kapitel erortern, ob unter diesen Umstanden der Einsatz des Films im Geschichtsunterricht noch zu empfehlen ist. Insbesondere ist hinterfragungswurdig, ob damit nicht eine Anbi