ISBN-13: 9783656341413 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 44 str.
ISBN-13: 9783656341413 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 44 str.
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Kapitel I.): Gegenstand der Projektarbeit "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll." Ob Georg Christoph Lichtenberg, ein deutscher Schriftsteller und Physiker bei diesem Satz an die Umstellung von der Kameralistik auf die doppische Rech-nungslegung dachte, ist nicht uberliefert, dennoch wird der Anlass einer tiefgreifenden Reform der offentlichen Haushalte damit gut beschrieben. Wirtschaftskrisen und desastrose offentliche Haushalte haben Gemeinden und Stadte in naherer Vergangenheit dazu bewogen anstatt der bislang praktizierten kameralistischen Buchfuhrung mit ihrer Buchung von Ein- und Auszahlungen auf die doppelte kaufmannische Rechnungslegung mit einer vollstandigen Erfassung des im Besitz der Kommunen befindlichen Vermogens umzustellen. Man erhoffte sich dadurch den Einzug betriebswirtschaftlichen Verstandnisses und entsprechender Verfahren in die Amtsstuben der Stadte und Gemeinden. Aufgrund der uberragenden prozentualen Bedeutung der Bewertung des Sachan-lagevermogens erscheint es wichtig sich insbesondere diesem Thema naher zu widmen. Nicht zuletzt zeigen erste Praxiserfahrungen, dass der Zeitaufwand fur die vollstandige Erfassung und korrekte Bewertung des Sachanlagevermogens von den meisten Stadten und Gemeinden unterschatzt wird. Ihre rechtlichen Grundlagen hat die Bewertung des Sachanlagevermogens freilich in den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und auch in den internationalen Standards der International Financial Reporting Standards (IFRS), so dass auch diese betriebswirtschaftlichen Grundlagen nachfolgend naher beleuchtet werden sollen. Am Beispiel der beiden Gemeinde Germering und Weyarn werden anschlieend die Bewertungsverfahren der bayrischen Stadte und Gemeinden beispielhaft anha