ISBN-13: 9783638683340 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 32 str.
ISBN-13: 9783638683340 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, DIPLOMA Fachhochschule Baden-Baden (12), Veranstaltung: 25, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit den Unternehmenskrisen in der Zeit nach 1995 existieren Uberlegungen, wie solche Krisen durch Kontrollmanahmen verhindert werden konnen. Als eine Konsequenz trat 1998 das KonTraG in Kraft. Es sollte die Transparenz von Unternehmensentscheidungen wie auch die Berichterstattung uber die Lage des Unternehmens auf eine regulierte Grundlage stellen. Bilanz und die GuV beziehen sich auf einen vergangen Stichtag. Es wurde also notwendig, eine zukunftsbezogene Sichtweise durchzusetzen. Hierzu wurden einige Paragraphen des HGB erweitert. Der 289 HGB wurde um die Vorschrift erganzt, dass im Lagebericht auf die Risiken der Gesellschaft besonders einzugehen ist, und im 317 HGB wurden Buchprufer verpflichtet, den Lagebericht und das Risikomanagement einer Gesellschaft in die Prufung einzubeziehen. Nach dem Jahr 2000 setzte sich eine internationale Sichtweise von Rechnungslegungsvorschriften durch. Um eine Konformitat zwischen den Rechnungslegungsrichtlinien der EU und den Vorschriften nach IAS / IFRS herzustellen, hat das EU-Parlament die "Fair-Value-Richtlinie" erlassen. Darin wird auch die Bewertung von Finanzinstrumenten angerissen. In der vorliegenden Arbeit soll geklart werden, welche Auswirkungen die Bestimmungen des 289 HGB auf die Berichterstattung uber Unternehmensrisiken haben. Nach einer Annaherung an den Risikobegriff und einer Darstellung der Adressaten der Risikoberichterstattung werden die Risiken anhand konkreter Beispiele kategorisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Risiken, die aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten resultieren. Schlielich wird aufgezeigt, dass die Logik des Imparitatsprinzips einen Widerspruch in sich tragt. Unternehmen, die nach kaufmannischer Sorgfalt ihre Risiken durch Sicherungsgeschafte neutralisieren, sind angehalten, si