ISBN-13: 9783668333734 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversitat Wien (Institut fur Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Ein bisschen Justiz oder ein bisschen gute Justiz ist noch immer besser wie gar keine Justiz." Mit diesem simplen Ausspruch stellte der ehemalige osterreichische Justizminister Eduard Herbst, bereits 1861 die Bedeutung einer unabhangigen Justiz dar. Auch in der Philosophie erkannte Friedrich Schiller mit seinem Drama "Maria Stuart" fruh, dass eine Unabhangigkeit von Richtern und Gerichten einen Schutz fur alle Rechtsunterworfenen darstellt. Der Ausruf: "Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht," birgt die richterliche Unabhangigkeit in sich. Genau diese Unabhangigkeit pragt den gerechten Rechtsstaat und sorgt dafur, dass Rechtsfalle nicht von Beteiligten oder Beamten entschieden werden, sondern von einem unbeteiligten Richter. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Entwicklung der richterlichen Unabhangigkeit in Osterreich und deren Grenzen beschaftigen. Der erste Teil der Bachelorarbeit geht vor allem auf den geschichtlichen Weg der Unabhangigkeit in der Justiz ein. Ausgangspunkt ist eine Analyse der Situation im 18. Jahrhundert, als auch in der Sozialdemokratie und in den Jahren des Krieges, bis zu heutigen Entwicklungen. Im zweiten Teil der schriftlichen Arbeit, soll vor allem der Stand der Entwicklung im Vordergrund stehen. In diesem Sinne werden Inhalt und Grenzen der richterlichen Unabhangigkeit im Bundesverfassungsgesetz betrachtet und Einflusse dargestellt. Die aktuelle Rechtsentwicklung wird in diesem Teil auch eine zentrale Rolle spielen. Ein abschlieender Blick dient zur Uberprufung der gewonnenen Erkenntnisse.