ISBN-13: 9783640644780 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 84 str.
ISBN-13: 9783640644780 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 84 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 1,3, BA Hessische Berufsakademie, Sprache: Deutsch, Abstract: Wirtschaftsprufer unterliegen bei ihrer Berufsausubung u. a. strengen Anforderungen an die personliche Unabhangigkeit. So wie ein Rechtsanwalt in der Rolle des Interessenvertreters seinem Mandanten nahe steht, ist es die Aufgabe des Wirtschaftsprufers, eine Distanz zu seinem Mandanten aufrechtzuerhalten, um somit seine Unabhangigkeit zu wahren. Diese wird in 2 Abs. 1 der Berufssatzung fur Wirtschaftsprufer und vereidigte Buchprufer mit "Freiheit von Bindungen, die die berufliche Entscheidungsfreiheit des WP beeintrachtigen oder beeintrachtigen konnten" definiert. Eine Beeintrachtigung der Unabhangigkeit/Unparteilichkeit kann sich im Hinblick auf die Abschlussprufung gema 319 Abs. 3 Nr. 1 HGB z. B. dann ergeben, wenn der Abschlussprufer Anteile (z.B. Aktien) von dem zu prufenden Unternehmen halt, da sich daraus finanzielle Eigeninteressen ableiten konnten. In Verbindung mit 319 Abs. 3 S. 2 HGB kann nicht nur der Wirtschaftsprufer selbst - in seiner Rolle als Abschlussprufer - den Ausschlussgrund realisieren, sondern auch dessen Ehegatte oder Lebenspartner. Vergleichbare Regelungen fur nahe stehende Personen finden sich in der Berufssatzung und insbesondere auch in supranationalen (IFAC Code of Ethics) und nichtnationalen Regelungen (US SEC Reg. S-X). Die detaillierte Betrachtung dieses "erweiterten Personenkreises" und der einschlagigen Regelungen ist die zentrale Problemstellung dieser Arbeit. Da im Umfeld internationaler Unternehmen neben deutschen auch supra- und nichtnationale Regelungen parallel Anwendung finden konnen und die einzelnen Regelungen zumindest im Detail voneinander abweichen, soll uberpruft werden, ob eine einheitliche Regelung bzw. Definition fur die Anforderungen an einen "erweiterten Personenkreis" gefunden werden kann. Bei diesem Personenkreis handelt es sich im Allgemeinen um Familienange