ISBN-13: 9783838683409 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 128 str.
ISBN-13: 9783838683409 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 128 str.
Inhaltsangabe: Gang der Untersuchung: Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Durchfuhrungsverordnung fur Kartellverfahren, die VO 1/2003, hat die Europaische Gemeinschaft die bisher umfangreichste und tief greifendste Veranderung im Europaischen Wettbewerbsrecht realisiert. Schrifttum und Praxis bemangelten das sinkende Ma an Rechtssicherheit fur Unternehmen, welches insbesondere fur die risikoreichen FuE-Vereinbarungen besteht. Hervorgerufen wird Rechtsunsicherheit sowohl durch die nunmehr zu praktizierende Selbstveranlagung als auch durch die dezentrale Anwendung der Wettbewerbsregeln. Im Rahmen der Diplomarbeit werden diese Probleme aufgegriffen und Losungsansatze diskutiert. Im ersten Hauptteil der Arbeit werden Instrumente hinsichtlich Inhalt und Rechtsverbindlichkeit untersucht, anhand derer eine Beurteilung von FuE-Kooperation erleichtert werden soll. Insbesondere wird auf die umstrittene Stellung der Gruppenfreistellungsverordnungen eingegangen und gezeigt, dass diesen auch weiterhin eine bindende Wirkung zukommt. Der zweite Hauptteil beschaftigt sich mit der Dezentralisierung. Dabei wird die Anwendung der Wettbewerbsregeln durch nationale Behorden und Gerichte analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die neue Verfahrensverordnung und die Bekanntmachungen insgesamt gute Losungsansatze bieten, eine uneinheitliche Anwendung des Art. 81 EG zu unterbinden. Dennoch wird auch auf Problempunkte eingegangen, die im Einzelfall auftreten konnen. Abschleiend wird auf Grundlage der Erkenntnisse dieser Untersuchung ein Leitfaden zur kartellrechtlichen Beurteilung von FuE-Kooperationen erstellt. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: Inhaltsubersichti Inhaltsverzeichnisii Abkurzungsverzeichnisvii A.Einleitung1 I.Einfuhrung1 II.Gang der Untersuchung2 B.Art. 81 EG im Lichte der Kartellverfahrensreform3 I.Art. 81 EG unter VO 17/623 1.Das Verbotssystem mit Erlaubnisvorbehalt3 2.Verfahren vor der Kommission3 II.Art. 81 EG unter der neuen Verfahrensvorsc