ISBN-13: 9783640503261 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 2,3, Universitat Potsdam (Kommunalwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Kommunale Politik und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Ende des Zweiten Weltkriegs, entschieden sich die Urheber des Grundgesetzes fur den Aufbau eines demokratischen und sozialen Bundesstaates (vgl. Die Aufgaben der Kreise 2002-2008: Fundament des demokratischen Staatswesens). Unter Foderalismus versteht man ein politisches Grundprinzip, demzufolge sich Einzelstaaten unter Wahrung ihrer Staatlichkeit zu einem Bund zusammenschliessen" (Bogumil/Jann 2005: 57). Die Lander haben neben dem Bund eigene Hoheitsrechte und Zustandigkeiten, mit dem Ziel die Aufgaben zwischen Bund und Lander so aufzuteilen, dass sie auf der Ebene gelost werden, auf der es am besten moglich ist (vgl. Bogumil/Jann 2005: 57f.). Beim Landesvollzug von Landesgesetzen fuhren die Landesbehorden, zu denen auch die Kommunen zahlen, die Gesetze selbststandig und ohne Mitsprache des Bundes aus" (Bogumil/Jann 2005: 62). Ein Landkreis oder auch Kreis wird nach deutschem Kommunalrecht als ein Gemeindeverband und eine Gebietskorperschaft definiert (vgl. Landkreis 2002-2008: Landkreis). Der Kreis ist ein gesetzesabhangiger Selbstverwaltungstrager, denn sein Aufgabenbestand ist abhangig von den Kompetenzzuweisungen durch den jeweiligen Landesgesetzgeber (vgl. Buchner/Klein/Scheske 2006: 10). Kreise sind alleine der Exekutive zuzuordnen, d.h. die Kommunalvertretung der Kreise - auch wenn sie aus Wahlen hervorgeht - ist somit Organ einer Selbstverwaltungskorperschaft und kein Parlament (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 51). Kreise konnen daher ihre Handlungsermachtigungen und Einnahmequellen nicht aus eigenem Recht schaffen, sondern benotigen dazu eine gesetzliche Ermachtigung (vgl. Vogelsang/Lubking/Jahn 1997: 52). Laut Grundgesetz haben Stadte, Kreise und"