ISBN-13: 9783631608333 / Niemiecki / Twarda / 2011 / 278 str.
ISBN-13: 9783631608333 / Niemiecki / Twarda / 2011 / 278 str.
Fur Borsen und Borsenhandel stehen verschiedene rechtliche Konstruktionen zur Verfugung. Eine Borse kann als offentlich-rechtliche Anstalt verfasst sein. Die Teilnahme am Borsenhandel und die Notierung von Wertpapieren erfolgt als Anstaltsbenutzung. Alternativ kann Borsenhandel auch auf vertraglicher Basis erfolgen. Dann schliessen die Borsenhandler und Emittenten privatrechtliche Benutzungsvertrage mit dem Borsenbetreiber. Im Jahr 2002 wurden beim Neuen Markt der Deutsche Borse AG Nachteile privatrechtlicher Benutzungsvertrage offenbar. Nach dem Platzen der Dotcom-Blase versuchte die Deutsche Borse AG, Penny-Stocks und insolvente Unternehmen vom Neuen Markt auszuschliessen. Jedoch war eine Anderung der Allgemeinen Geschaftsbedingungen gegen den Willen der gelisteten Unternehmen nicht moglich. Im Jahr 2007 traten anstaltsrechtliche Besonderheiten zutage. Die Frankfurter Wertpapierborse hatte versucht, die Zahl der Handelsteilnehmer (Skontrofuhrer) zu reduzieren, die fur die Feststellung von marktgerechten Borsenpreisen zustandig sind. Die Skontrofuhrer wehrten sich erfolgreich dagegen. Nach Art. 12 Grundgesetz war eine Bestenauslese in diesem Fall nicht zulassig. Die Arbeit untersucht die Hintergrunde dieser Vorkommnisse. Wie konnen bestehende Benutzungsverhaltnisse geandert werden? Welcher Inhaltskontrolle unterliegen solche Anderungen? Welche rechtliche Struktur eignet sich am besten zur Organisation einer Borse? Untersucht werden bilaterale privatrechtliche Benutzungsvertrage mit einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht gemass 315 BGB, privates Vereinsrecht und offentliches Anstaltsrecht."