ISBN-13: 9783838640815 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 100 str.
ISBN-13: 9783838640815 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 100 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinische Fachhochschule Koln (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung ist am 1.1.2004 der 1 a des Kundigungsschutzgesetzes (KSchG) als Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 in Kraft getreten. Das Kundigungsschutzgesetz wurde reformiert und um 1 a KSchG erweitert. Hintergrund fur eine Neuschopfung dieses Paragraphen war laut Regierungserklarung vom 14.3.2003, dass der Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kundigung zwischen der Klage auf Bestandsschutz und einer gesetzlich definierten und festgelegten Abfindung wahlen kann. Bisher hatte es keine vergleichbare Norm im Kundigungsschutzgesetz gegeben, obwohl in der aussergerichtlichen und gerichtlichen Praxis uber die Beendigung von Arbeitsverhaltnissen und deren Modalitaten Abfindungen regelmassig auf der Tagesordnung stehen. Im Zuge der Globalisierung verlangt der Markt die rasche Anpassung der Produkte und Dienstleistungen. Daher schwankt der Arbeitskraftebedarf ebenso wie die Realisierbarkeit erwunschter Arbeitsbedingungen. Mit dem Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG verfolgt der Gesetzgeber daher das Ziel, ein taugliches Instrument zu schaffen, mit dem Arbeitsverhaltnisse modern und okonomisch vertretbar beendet werden konnen. Das neue Recht soll eine Flexibilisierung und Belebung des Arbeitsmarktes ermoglichen. Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit ist vor allem die Darstellung des neuen gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Kundigung und seiner Auswirkung auf das Gebiet des Sozial- und Steuerrechts, sowie die Auseinandersetzung mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen. Bisher endet eine Vielzahl von Kundigungsschutzprozessen mit einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Arbeitnehmer mit der Beendigung seines Arbeitsverhaltnisses einverstanden erklart, unter der Bedingung, dass de"