ISBN-13: 9783656433224 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 116 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stade, Sprache: Deutsch, Abstract: Untersuchungsgang: Es ist das Ziel dieser Arbeit aufzuzeigen, welche Ruckstellungen vor Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsrechts in der Einzelbilanz bilanziert werden mussten oder konnten und in welcher Hohe dies zu geschehen hatte und wie sich die Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hierauf auswirkt. Damit kann am Ende der Arbeit die Frage beantwortet werden, ob es mit Einfuhrung des BilMoG gelungen ist mit den Anderungen im Bereich der Ruckstellungen die gewunschte hohere Information fur alle Adressaten des Jahresabschlusses zu erreichen und ob es gelungen ist, das deutsche Handelsrecht in diesem Bereich an die IFRS anzunahern. Begonnen wird diese Arbeit mit einer theoretischen Grundlagendarstellung der Ruckstellungen. Begrifflichkeiten werden erklart und aufgezeigt, warum die unterschiedlichen Bilanztheorien Einfluss auf den Ruckstellungsbegriff laut HGB haben. Dann wird aufgezeigt wie sich die Ruckstellungen von anderen Passivposten der Bilanz abgrenzen. Es wird dargestellt, welche Ruckstellungen nach HGB vor der Modernisierung bilanziert werden durften oder mussten und wie die Voraussetzungen fur einen Ansatz waren. Der nachste Teil der Arbeit beschaftigt sich mit den Ruckstellungen nach HGB nach der Modernisierung. Es wird aufgezeigt welche Ruckstellungen jetzt nicht mehr bilanziert werden durfen und welche Vorschriften bei dem Ansatz der Ruckstellungen nun zugrunde liegen. Auerdem wird darauf eingegangen, welche Regelungen in nach IFRS fur die Ruckstellungen mageblich sind. Steuerliche Aspekte werden angesprochen, denn sie unterscheiden sich oftmals von den Regelungen im HGB. Auch auf die Ubergangsregelungen vom alten Recht zum neuen Recht wird eingegangen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden eine Zusammenfassung der wichtigsten Anderungen des BilMoG im Ber